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Diplom-Designer Udo Wuttke
DESIGNWERK27
Niebergallweg 27a, 64367 Mühltal, Deutschland

Tel. +49 (0)6151 933 000, Fax +49 (0)6151 933 059
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1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

DESIGNWERK27
Inhaber Dipl.-Designer Udo Wuttke
Niebergallweg 27a, 64367 Mühltal

Die nachfolgenden AGB gelten für alle, an Dipl.-Designer Udo Wuttke / DESIGNWERK27, im Nachfolgenden DW27 bezeichnet, gerichteten Aufträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Diese AGB sowie alle Änderungen sind in gedruckter Form sowie auf der Webseite des Unternehmens verfügbar. Der Kunde, im Nachfolgenden Auftraggeber genannt, wird ausdrücklich zur Einsichtnahme aufgefordert.

1. Angebot und Vergütung

Vor Beginn der Arbeiten erhält der Auftraggeber von DW27 ein detailliertes Angebot. Die Gültigkeit der Angebote beträgt, soweit nicht anders vereinbart ein Monat. Vergütungen sind Nettobeträge, die sofort nach Rechnungsstellung durch DW27 sofern nicht auf der Rechnung ein anderer Termin angegeben ist, zuzüglich geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu entrichten sind. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann DW27 Abschlagszahlungen entsprechend der erbrachten Leistungen verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies mit DW27 vorher ausdrücklich vereinbart worden ist.

2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Urheberschutz und Nutzungsrechte

Jeder an DW27 erteilte Auftrag ist, soweit nicht anders vereinbart, ein Urheberwerkvertrag. Alle Entwürfe und Endprodukte sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig. DW27 überträgt dem Auftraggeber die, für den jeweiligen Zweck erforderlichen und vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Nutzungsrecht beinhaltet kein Eigentumsrecht. Wiederholungsnutzen (z.B.: Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B.: für ein anderes Projekt) sind zu vergüten und sie bedürfen der Einwilligung durch DW27. Über den Umfang der Nutzung steht DW27 ein Auskunftsrecht zu.

4. Abwicklung von Aufträgen

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind zunächst daher unverbindlich. Verbindlich sind von DW27 erstellte Projektzeitpläne, die von beiden Seiten im Projektfortschritt dann einzuhalten sind. Von DW27 übermittelte Besprechungsprotokolle und Projektzeitpläne sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung geeigneter und einwandfreier Vorlagen. Bei etwaigen Mängeln (z.B. Qualität oder Auflösung von Fotos) hat er ansonsten bei ungenügendem Abdruck oder Darstellung keinerlei Ansprüche auf Minderung oder Ersatz. Ebenso ist DW27 nicht mehr an die vereinbarten Termine gebunden, sofern der Kunde selbst die Lieferung der nutzbaren Daten durch mehrmaligen Widerruf der eigenen Vorgaben verzögert.

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Lithos, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltem Material (wie z.B. Text- und Bilddateien) besteht nicht. Sonstige für das Projekt benötigte überlassene Unterlagen, werden nach Projektende dem Auftraggeber nur auf Anforderung zurückgeschickt.

Für DW27 besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die DW27 überlassenen Vorlagen wie Texte, Muster, Fotos, werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Sollte er hierzu nicht berechtigt sein, stellt er DW27 von allen hierbei entstandenen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für die Verletzung von Rechten Dritter bei Logoerstellungen, Slogans und Namensgebungen haftet DW27 in keinem Fall. Eine Prüfung, z.B. durch Rechtsabteilung oder Patentanwalt vor Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Wenn nicht separat vereinbart, werden druckfertige PDFs geliefert. Die Herausgabe offener Dateien (Arbeitsdateien) ist kein Vertragsbestandteil.

5. Korrektur und Produktionsüberwachung

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Gestaltung / Produktion zusätzliche Änderungen, hat er für diese Autorenkorrekturen die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.

Die Produktionsüberwachung durch DW27erfolgt nur durch Beauftragung des Auftraggebers und berechtigt den Auftragnehmer, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen. DW27 haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.

Vor der Produktion erhält der Kunde von DW27 eine PDF-Datei, je nach Projekt auch Proofs oder Handmuster zur Prüfung und Freigabe. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt jeweils durch den Auftraggeber immer schriftlich durch Brief, Fax oder per Email. Deligiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an DW27, stellt er es von der Haftung frei.

6. Lieferung & Gewährleistung

Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Ware an den Kunden.

Vor Produktion hat der Kunde das Werk immer inhaltlich und gestalterisch genau zu prüfen (Sorgfaltspflicht des Auftraggebers). Mit der Werk-/Druckfreigabe entfällt jeglicher Haftungsanspruch an DW27. Beanstandungen gleich welcher Art sind unmittelbar nach Übergabe/Auslieferung schriftlich an DW27 geltend zu machen. Lieferungen von Waren, wie Awards, Werbemittel, Drucksachen u.ä. sind sofort bei Erhalt durch den Versanddienstleister sofort zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Im Falle beschädigter Umverpackungen bei Lieferung oder der Ware, ist dies sofort beim FahrerIn des Logistik-Dienstleisters zu reklamieren und schriftlich festzuhalten.

Da in den meisten Fällen die Herstellung von Awards auch aus vielen manuellen Fertigungsschritten besteht, kann es immer auch zu kleinen Abweichungen oder Toleranzen bei Material und Farben kommen.

Soweit DW27 bei der Herstellung von Objekten auch Fremdleistungen an Dritte in Auftrag gibt, die zur Erstellung des Gesamtprojektes benötigt werden (z.B. an Lithoanstalten, Druckereien, Statiker, Metallbauer, Modellbauer, Lackierfirmen, Fertigungsbetriebe etc.), haftet es nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungen Dritter. Jegliche Garantie- oder Schadenersatzansprüche an DW27 durch verspätete oder fehlerhafte Auslieferung Dritter sind ausgeschlossen. Unbenommen hiervon bleiben dem Auftraggeber Ersatz oder Preisminderung durch den jeweiligen Leistungserbringer bei nachgewiesener fehlerhaft ausgelieferter Ware.

Eine Garantie oder Gewährleistung nach gesetzlichen Richtlinien wird bei der Herstellungen von Produkten jedweger Art immer von den beteiligten ausführenden Firmen/Dritten geleistet und nicht von DW27. DW27 haftet nicht für mit Zulieferfirmen hergestellte Objekte/Artikel oder für mögliche Garantieleistungen.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann die hergestellte Ware auch eingelagert werden. Die Einlagerung findet immer bei dritten Vertragspartnern statt, welche von DW27 an den Auftraggeber benannt werden. Auftraggeber erhält von dem Einlagerungspartner dann die Bestätigung und Rechnung direkt oder nach Abstimmung ggf. auch kostenfrei für kurze Zeit. Die Ware gilt als vom Auftraggeber geprüft und abgenommen ab Zeitpunkt der Einlagerung. DW27 haftet in keinem Fall für Verlust oder Untergang der Ware des Auftraggebers bei Einlagerung.

7. Eigentumsvorbehalt

DW27 behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen vor. Dem Auftraggeber ist untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen, sind unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt. Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Darmstadt als vereinbart ebenso gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht und deutsche Sprache.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestandteile der AGB läßt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: Mühltal 30.6.2020